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Infos über das LSG

Was ist ein Sozialgericht?

In Deutschland gibt es viele verschiedene Sozialgerichte.
Ein Sozialgerichte ist ein bestimmtes Gericht
Zu einem Sozialgericht geht man, wenn man Streit mit Behörden hat. 
Behörden sind zum Beispiel: 
- Jobcenter 
- Kranken-Kasse
- Renten-Versicherung

Ein Sozialgericht ist bei einem Streit über verschiedene Themen zuständig,
zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Arbeitslosengeld
- Kranken-Versicherung
- Renten-Versicherung
- Unfall-Versicherung
- Pflege-Versicherung
- Sozialhilfe
- Geld für Asyl-Bewerber
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen 

Oft geht es darum, Geld von den Behörden zu bekommen. 
Das Sozialgericht entscheidet, wer Recht hat.
Dafür prüft das Sozialgericht: 
·         Was steht in den Gesetzen?
·         Wie viel Geld muss die Person von den Behörden bekommen?

Wie kann man bei einem Sozialgericht klagen oder Anträge stellen?

Erst entscheidet immer eine Behörde. 
Erst danach entscheidet ein Sozialgericht.
Ganz zum Schluss entscheidet dann manchmal das Landessozialgericht, kurz LSG.
Eine Behörde entscheidet, wie viel Geld eine Person bekommt. 
Oder welche Leistung jemand bekommt.
Eine Leistung ist zum Beispiel Bürgergeld oder Arbeitslosengeld. 
Ist man mit der Entscheidung nicht einverstanden, 
schreibt man an die Behörde. 
Das ist ein Widerspruch
Die Behörde entscheidet über den Widerspruch. 

Ist man mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden, 
schreibt man an das Sozialgericht. 
Man muss einen Brief schreiben. 
Man kann keine E-Mail schreiben. 
Man schreibt, um welche Entscheidung es geht.
Und man erklärt, warum die Entscheidung falsch ist. 
Man muss keinen Rechts-Anwalt haben. 
Man kann den Brief selbst schreiben. 
Dann gibt es ein Gerichts-Verhandlung.
Man sagt dazu auch: Prozess.
Dann entscheidet das Sozialgericht über den Streit.
Diese Entscheidung heißt Urteil oder Beschluss

Was macht das LSG?
Ist man mit dem Urteil vom Sozialgericht auch nicht einverstanden?
Dann schreibt man einen Brief an das LSG.
Man kann keine E-Mail schreiben. 
Man schreibt, um welches Urteil es geht. 
Und man erklärt, warum das Urteil vom Sozialgericht falsch ist. 
Man sagt dazu auch: Berufung einlegen.
Man muss auch dafür keinen Rechts-Anwalt haben.
Das LSG ist in Stuttgart. 

Wie viel Geld kostet ein Prozess?
Oft muss man kein Geld an das Sozialgericht oder an das LSG bezahlen.
Aber wenn man einen Rechts-Anwalt hat, muss man ihn bezahlen. 
Wenn man den Prozess gewinnt, bezahlt die Behörde den Rechts-Anwalt.
Wenn man den Prozess verliert, muss man den Rechts-Anwalt selbst bezahlen.  

Wenn man wenig Geld hat, gibt es Geld als Hilfe für den Prozess. 
Das heißt: Prozesskostenhilfe.

Dann muss man vielleicht kein Geld bezahlen. 
Oder man bezahlt nur wenig. 
Man kann vielleicht auch in Raten bezahlen.
Man muss für die Prozesskostenhilfe einen Antrag stellen.
Dazu muss man ein Formular ausfüllen. 
Man muss genau aufschreiben, wie viel Geld man hat.
Weitere Infos und das Formular finden Sie hier

Welche Sozialgerichte gibt es in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gibt es 8 Sozialgerichte. 
Jedes Sozialgericht ist für eine bestimmte Gegend zuständig.

 - Sozialgericht Stuttgart
Das Sozialgericht Stuttgart ist zuständig für den Stadtkreis Stuttgart und 
die Landkreise Böblingen, Esslingen und Rems-Murr. 

 - Sozialgericht Karlsruhe
Das Sozialgericht Karlsruhe ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe, Pforzheim, Enzkreis, Calw, Rastatt und Baden-Baden. 

 - Sozialgericht Ulm
Das Sozialgericht Ulm ist zuständig für den Stadtkreis Ulm und die Land-Kreise Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und Ostalb.

 - Sozialgericht Reutlingen
Das Sozialgericht Reutlingen ist zuständig für die Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis, Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis.

 - Sozialgericht Freiburg
Das Sozialgericht Freiburg ist zuständig für den Stadtkreis Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenau und Waldshut.

 - Sozialgericht Konstanz
Das Sozialgericht Konstanz ist zuständig für die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Ravensburg und Sigmaringen.

 - Sozialgericht Heilbronn
Das Sozialgericht Heilbronn ist zuständig für den Stadtkreis Heilbronn und die Landkreise Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Main-Tauber und Schwäbisch Hall.

 - Sozialgericht Mannheim
Das Sozialgericht Mannheim ist zuständig für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg 
und die Landkreise Neckar-Odenwaldkreis und den Rhein-Neckar-Kreis.